Information Neumitglieder
Wichtiger Hinweise
Der Sportfischerverein Herbertingen hat derzeit die maximale Anzahl an Mitgliedern erreicht.
Neue Mitgliedsanträge nehmen wir weiterhin entgegen – jedoch gilt: Alle eingehenden Anträge werden automatisch auf unserer Warteliste erfasst.
Sobald ein Platz frei wird, melden wir uns direkt bei den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern.
Wir bitten um Verständnis und bedanken uns für das Interesse an unserem Verein.
Probejahr:
Die Aufnahme von Neumitgliedern erfolgt in unserem Verein nur zweimal im Jahr:​
Jeweils zum 1. Januar bzw. 1. Juli.
Aufnahmegebühren
Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Diese beträgt einmalig:
300,00 € + 5% Bearbeitungsgebühr für Angelflix App
Für aktive Mitglieder
keine Aufnahmegebühr
Für aktive Jugendliche unter 21 Jahren
keine Aufnahmegebühr
Passive Mitglieder. Bei Umwandlung in eine aktive Mitgliedschaft ist die Aufnahmegebühr zu bezahlen.
Jahresbeiträge:
jährlich zu entrichtende Gebühr.
350,00 €
Für aktive Mitglieder
150,00 €
Für aktive Jugendliche unter 21 Jahren
50,00 €
ruhende Mitglieder
20,.00 €
passive Mitglieder
Probejahr:
Sie werden Ihr erstes Jahr auf Probe im Verein verbringen. Wenn Sie während dieses Jahres alle Regeln laut Satzung und Gewässerordnung befolgen, werden Sie übergangslos als voll integriertes Mitglied im Verein aufgenommen. Sollten Sie grobe Regelverstöße begehen, wird Ihnen die Jahreskarte ohne Rückerstattung der Aufnahme- und Jahresgebühr entzogen.
Arbeitsstunden:
Jedes aktive Mitglied unter 67 Jahren (Ausnahme: Ruhebeitragszahler und Schwerbehinderte ab 50%) ist verpflichtet, zur Erhaltung und Pflege der Vereinsanlagen, insbesondere der Vereinsgewässer und deren Uferzonen sowie zum Schutz der Natur, Arbeitsstunden abzuleisten. Ebenfalls müssen die Arbeitsstunden bei Vereinsveranstaltungen abgeleistet werden.
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Anzahl der Arbeitsstunden: 15 Stunden
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Nicht abgeleistete Arbeitsstunden: Jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird mit 30,00 € belastet.
Benachrichtigungen:
Sie werden zu jeder Veranstaltung wie z.B. Versammlungen, Fischerfest, Arbeitseinsatz usw. schriftlich benachrichtigt. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Änderungen Ihrer E-Mailadresse so schnell wie möglich mitteilen.
